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   VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149   

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VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149 (https://dejure.org/2020,33833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2020 - 1 ZB 18.149 (https://dejure.org/2020,33833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 1 ZB 18.149 (https://dejure.org/2020,33833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Art. 45 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 u. 5, § 124a Abs. 5 S. 2
    Nichtzulassung der Berufung

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Berufung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 a.a.O.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Baumreihen oder Hecken, selbst wenn sie optisch markant in Erscheinung treten und/oder ihr Bestand dauerhaft gesichert sein sollte, nicht geeignet sind, den Eindruck der Geschlossenheit und Zugehörigkeit einer Fläche zum Bebauungszusammenhang zu erzeugen (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - BVerwGE 153, 367).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegen zu treten (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Es kann dahinstehen, wie rechtserhebliche Änderungen nach Erlass einer Beseitigungsanordnung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.1992 - 4 B 161.92 - NVwZ 1993, 476; offengelassen in BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 4 C 15.12 - NVwZ 2014, 454).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171), kommt es nicht darauf an, ob die Nebengebäude auch im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) stehen bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 1 B 14.2319

    Baumreihen und Hecken sind selbst bei optischer Dominanz kein taugliches

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

  • VGH Bayern, 27.09.2006 - 1 ZB 06.61
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.573

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

    Zudem weisen auch Bäume nur eine begrenzte Lebensdauer auf und können aufgrund natürlicher Einflüsse, wie z.B. Stürme oder Schädlinge, auch vorzeitig absterben (BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.149 - juris Rn 9; U.v. 13.4.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.500

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

    Zudem weisen auch Bäume nur eine begrenzte Lebensdauer auf und können aufgrund natürlicher Einflüsse, wie z.B. Stürme oder Schädlinge, auch vorzeitig absterben (BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.149 - juris Rn 9; U.v. 13.4.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.148

    Androhung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung des Abbruchs von drei Nebengebäuden

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tag abgelehnt (1 ZB 18.149).
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